Neues vom Nachbarn_______

 

Es begab sich in einem kleinen Ort in einem Land, nennen wir es mal "Lummerland".

Zwei Nachbarn hatten sich je ein schmuckes Eigenheim gebaut und beide verstanden sich sehr gut.

 

Eines Tages aber verdunkelten sich die Wolken. Hier lesen Sie, wie es dazu kam.

 

Zuerst eine Beschreibung unseres Nachbarn, nennen wir Ihn Paul.

Paul ist ein liebevoller Vater und Ehemann, ein begabter Heimwerker und sehr mit der Natur verbunden.

Allerdings gibt es auch weniger gute Eigenschaften, die letztendlich zu diesen Zerwürfnissen führten:

 

1)      Neid. Es war für Ihn schon schrecklich, dass sein Haus 1m niedriger ist als unseres.

2)      Halbwissen, das immer zur Wahrheit deklariert wird. Er hat immer Recht.

3)      Kompromisslos. Er macht keine Kompromisse. Es wird immer gemacht, was er sagt.

4)      Hat ein sehr schlechtes Gedächtnis. Vergisst sehr oft, was er früher mal gesagt hat.

5)      Nimmt es manchmal mit der Wahrheit nicht so genau.

 

Choleriker sind unsichere Menschen, die sich nach Zuneigung und Anerkennung sehnen.

Doch muss man das Benehmen einfach immer akzeptieren?

 

Hier die einzelnen Ereignisse:

ACHTUNG !

Neueste Ereignisse zuerst, älteste ganz  unten.

Also fangen Sie am besten von unten an zu lesen.

 

Die Liste wird laufend aktualisiert.

 

18.11.2020

Heute war die Gerichtsverhandlung. Und ich war überrascht, dass der Richter offensichtlich das Gutachten des Vermessers garnicht genau durchgelesen hatte.
Als Zeuge durfte ich leider keine Aussagen machen. Ja, der Richter drohte sogar damit, dass ich draußen warten müsste. Offensichtlich hat er kein Interesse an der Wahrheitsfindung. Der Richter sprach z.B immer von 1cm, übersah aber, dass im Gutachten die 1cm sich auf die L-Steinmauer beziehen und nicht auf den Überbau von Pauls Zaun, der ca. 5cm beträgt und damit unseren Zaun verhindert.
Man einigte sich am Ende, dass Paul den Rest des Zaunes auch noch von unsere Mauer wegmacht, bzw. wir den Zaun zu Paul rüberdrücken dürfen. Mehr wollten wir gar nicht!

Dann wurde plötzlich von der Gegenpartei die Höhe unseres geplanten Zaunes in Spiel gebracht.
Wir wollten nicht, dass uns hier die Höhe unseres Zaunes (anders als gesetzlich zulässig) von der Gegenpartei vorgeschrieben wir.
Was mich wieder überraschte, weder die Anwälte noch der Richter hatten sich im Nachbarschaftsrecht kundig gemacht. Der Gegenanwalt sprach immer von einer Höhe von 1,60m. Im Nachbarschaftsrecht §11 heisst es aber 1,50m. Auch sprach Paul immer von einer Zaunhöhe über dem ursprünglichen Grund. Auch das ist falsch. Wo Paul aufgefüllt hat, darf er, als Oberlieger, seinen Zaun nur 1,5m über die Höhe unsere Bodenhöhe machen und nicht über die ursprüngliche Höhe. Als Unterlieger dagegen darf ich meinen Zaun 1,5m über den von Paul aufgefüllte Höhe errichten. Dies steht alles im Nachbarschaftsrecht mit den entsprechenden Ausführungen, aber keiner der Beteiligten hatte sich wohl kundig gemacht. Und dem Richter lag wohl auch hier nicht viel an der Wahrheitsfindung.

Nun ja, wir einigten uns schließlich darauf, daß wir den Zaun, wie gesetzlich zulässig errichten dürfen. Mehr wollten wir auch in diesem Punkt nicht!

 

11.08.2020

Der Vermesser kommt und stellt fest, dass der Zaun verschoben wurde, macht aber trotzdem seine Messungen.

Paul zum Vermesser: Wenn ich nicht Arzt geworden wäre, dann wäre ich gern Schreiner geworden. Das Kinderhaus und den Zaun habe ich alles selber gemacht.

Sein Anwalt war natürlich, wie zu erwarten, nicht dabei.

 

08.08.2020

Paul hat heimlich seinen Zaun mit Holzkeilen in seine Richtung gebogen, sodass sein Zaun bis auf 2m nicht mehr über unsere L-Steine liegt. Am östlichen Ende konnte er den Zaunpfosten wohl nicht verschieben, weil der Zaun im Winkel weitergeht. Er hat zwar einen Holzkeil versucht zwischen Pfosten und L-Steinmauer zu treiben. Hat aber dabei auch noch ein kleines Stück der L-Steinmauer abgeschlagen.

 

24.07.2020

Der gerichtlich beauftrage Vermesser kommt und will vermessen. Paul legt Einspruch ein. Er will seinen Anwalt dabei haben. Der Termin wird also auf 11.08.2020 verlegt. Wohl weil er seine folgende Aktion noch nicht ausführen konnte.

 

26.04.2020

Beweise für Pauls Zustimmung werden vorgelegt. Ausserdem ist die Einrede verjährt. Damit war die Gegenklage von Paul erledigt.

 

09.04.2020

Paul verklagt uns, unsere L-Steinmauer zu entfernen, weil die Füsse auf seinem Grundstück liegen.

 

Die Grenze wird damit insgesamt 4 x vermessen worden sein.
1) Vom Gartenbauer. Ebenfalls per GPS und mit einem Sicherheitsabstand von 5cm.
2) Vom Staatliche Vermesser haben wir Grenzsteinen setzten lassen, um dem Gerede ein Ende
     zu machen. Leider hat das Paul nicht interessiert.
3) Von Paul veranlasste Vermessung, von der wir nie mehr was erfahren haben. Warum wohl?
4) Nun vom Gericht beauftragte 4. Vermessung.

 

05.02.2020

Gerichtsverhandlung findet endlich statt, aber ohne Ergebnis. Vom Gericht wird ein weiterer Vermesser als Sachverständiger beauftragt.

 

Jan 2020

Paul hat einen Vermessung veranlasst. Von dem Ergebnis haben wir aber nichts mehr gehört. Es ist nur zu vermuten, dass die Vermessung nicht zu seinen Gunsten ausgefallen ist.

 

11.12.2019

Gerichtsverhandlung wird angesetzt aber von Pauls Anwalt verschoben auf 05.02.2020

 

17.06.2019

Paul behauptet, dass die Grenze in der Mitte unserer L-Steine liegt. Von Pauls Anwalt kommt ein Schreiben, in dem behauptet wird, dass unsere L-Steine teilweise auf Pauls Grundstück liegen würden.

 

16.05.2019

Ich haben Paul eine Email geschrieben, mit der Bitte seine Querbalken auf sein Grundstück zu verlegen.

 

23.04.2019

Paul  im Garten zu meiner Frau:

Paul: Warum baut Ihr euch zum Sterben hier so ein Haus ?

Geh rein, ist doch alles nur dicke Luft. Verpiss dich und geh rein.

Muss man diesen Ton akzeptieren?

 

22.04.2019

Zur Dokumentation habe ich die Grundstückseckpunkte mit dem Handy fotografiert,

weil wir die Grenze nochmals genau vermessen lassen wollen.

Wie Rumpelstilzchen kam Paul aus dem Haus geschossen und herrschte mich an:

 

Paul: Das ist verboten, du darfst meinen Garten nicht fotografieren. Das ist verboten.

Lösche sofort die Bilder. Komm her,  ich will sehen, dass du die Bilder löschst.

Sonst hole ich die Polizei.

 

Das ist so eine, für Paul typische Situation.

Sein Halbwissen sagt Ihm, dass das Fotografieren eines fremden Grundstückes verboten sei.  

Das ist aber falsch. Ein Garten hat kein Persönlichkeitsrecht.

Er weiß es aber nicht besser, oder doch?

 

 

20.04.2019

Pauls Schwiegermutter und Schwägerin waren zu Ostern zu Besuch. Große Aktivität im Garten. Paul machte Zaunpfähle in den Boden, direkt an unsere L-Steinmauer. Die 4.5cm dicken Querbalken schraubte er auf unsere Seite, so dass die Balken über unsere L-Steine liegen. Ich sagte Ihm, dass er die Balken bitte auf seiner Seite schrauben soll, weil er den Zaun sonst wieder verlegen müsste, weil wir geplant haben einen Zaun auf unsere L-Steine zu setzen.

 

Paul:

- Die Grenze liegt auf der Mitte der L-Steine. Ich mach das so.

- Verpiss dich, sonst machst du die Mauer wieder weg.

- Ihr habt keine schriftliche Genehmigung, dass Ihr die Mauer so setzen dürft.

 

Pauls Frau: Ihr habt die Mauer einfach ohne unser Wissen gebaut. (Paul hatte Ihr wohl nichts gesagt).

 

Seine Schwiegermutter: Paul,  lass dich nicht unterkriegen.

 

 

16.04.2019

Paul hat 0,5m von der Grenze entfernt einen Komposthaufen platziert und bereits gefüllt.

Unsere Sitzgruppe ist 2,5 m davon entfernt. Es gab keinen anderen Platz dafür. Wir baten

den Komposthaufen z.B. hinter unserem Gartenhaus, 2m weiter nach Westen, zu setzten.

 

Paul: Nein der kommt da hin. Ich darf das.

 

 

06.06.2018

Wir wollen die Stützmauer auf der Westseite bauen. Paul ist außer sich. Er schreibt einen

Rundbrief und beklagt sich, dass wir unsere Vorhaben nicht mit Ihm abgesprochen haben.

Dabei hat Paul mehrfach Einsicht in unsere Gartenplanung gehabt. Diese hängt bei uns in

der Wohnung an der Wand und wurde mehrmals von Paul begutachtet.

Darauf ist sowohl das Gartenhaus, wie auch ein Pool und die Stützmauern zu sehen.

Paul:

- das darfst du nicht.

- zeig mir doch deine Baugenehmigung.

- Ich lass die Leute vom Bauamt kommen.

und später

- kauf dir doch ein anderes Grundstück, dort kannst du bauen wie du willst.

 

Diese Westmauer geht Paul eigentlich überhaupt nichts an. Sein Grundstück grenzt gar nicht

an diese Mauer.

Mit dem richtigen Nachbar hatten wir natürlich gesprochen.

Nun kam wieder Pauls Halbwissen zum Tragen. Paul hat uns bei der Baubehörde angezeigt,

weil wir eine L-Steinstützmauer errichten.

Paul weiß offensichtlich nicht, dass L-Steine bis 2m Höhe verfahrensfrei sind.

Natürlich ist auch das Niveau unseres Gartens im Baugesuch enthalten und wurde so auch

genehmigt.

 

Interessant ist auch der von Paul verwendete Absender seines Briefes. Er hat nicht etwa seine

private Adresse verwendet, sondern als Arzt, seinen derzeitigen Arbeitgeber. Das hat er offensichtlich nötig.

Ich hielt das Treffen für nicht sinnvoll und habe, nachdem ich mit den anderen Adressaten gesprochen hatte, abgesagt. Paul würde nur wieder sich selbst hören wollen.

 

Und typisch, Paul will alles was wir machen vorher sehen und „genehmigen“. Seinen Garten

hatte er aber x-mal anders gemacht als uns gesagt. Das eine mal wollte er den ganzen Garten

auf das Niveau seiner Terrasse machen, dann im Garten 1 Stufe, dann 2  und letztlich hat er

im hinteren Teil nicht auf Terrassenniveau abgegraben, sondern sogar noch aufgeschüttet um

auf oder gar über unsere L-Steine zu kommen.

Damit ist die Schlammbarriere leider nicht mehr gegeben, und wir müssen uns was anderes

einfallen lassen, damit der Schlamm nicht von seinem auf unser Grundstück schwappt.

Wir haben bereits eine Lösung.

 

 

04.06.2018

Bei den letzten beiden L-Steinen zum westlichen Eckpunkt zu, habe ich einen großen

Fehler begangen. Paul bestand darauf, dass die Steine 30cm tiefer kommen.

Paul:

- Die Winkelsteine müssen 30cm tiefer.

Paul weiß nicht das L-Steine bis 2m Höhe in BW  verfahrensfrei gesetzt werden dürfen,

Paul also gar kein Mitspracherecht hat, zumal die Füße auf unserem Grundstück sind.

Aber um des Friedenswillen, war ich damit einverstanden, die Steine 30cm tiefer zu

setzen. Das hat Paul wohl geärgert und plötzlich sollten wir die L-Steine 40cm tiefer

setzen.

Paul:

- Die Winkelsteine müssen 40cm tiefer.

. Auf meinen Einwand, ob wir nicht einen Kompromiss mit 30cm eingehen können.

Paul:

- ich mache keine Kompromisse.

- es wird immer gemacht was ich sage.

Nun, wir haben um des Friedenswillen die Steine 40cm tiefer gesetzt. Das war,

im Nachhinein gesehen, ein Fehler. Wir hätten die Steine nicht tiefer setzen sollen.

 

 

Mai 2018

Die zweite Hälfte der L-Steine sollte gesetzt werden.

Wieder bot uns Paul an, die Füße der Winkelsteine auf seine Seite zu setzen.

Paul: Ihr könnt die Füße der L-Steine auf meine Seite setzen. Gar kein Problem.

Wir waren diesmal allerdings vorsichtiger.

Auch wenn die Winkelsteine mit dem Fuß auf unserem Grundstück ca. 0,5m

höher sein mussten, weil diese tiefer in den Boden mussten, wir wollten kein

Risiko eingehen und haben die Füße auf unser Grundstück platziert.

Paul hat es gar nicht gefallen, dass wir sein Angebot nicht angenommen haben.

 

 

Dezember 2017

Die erste Hälfte der L-Steine wurde wie mit Paul besprochen gesetzt.

Auch eine Drainage wurde eingebaut.

Offensichtlich hat Paul von unserer Absprache nichts seiner Frau gesagt.

Pauls Frau: Ihr habt die Mauer einfach ohne unser Wissen gebaut.

Paul der daneben stand sagte kein Wort.

 

 

November 2016 (da war die Welt noch in Ordnung)

Die Nordseite unseres Grundstücks wollten wir, schon wegen der Schlammmengen,

die währen der Bauphase vom Berg kamen, sicherer machen. Mit Paul hatten wir

besprochen, dass wir L-Steine hinmachen wollen ca. 20cm höher als das Erdniveau.

Natürlich ist die Mauer auf unserem Grundstück.

 

Paul: Ja, kein Problem. Ihr könnt die Füße der L-Steine auf meine Seite setzen.

 

 

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